Frankreich ist keineswegs unerfahren darin, Technik einzusetzen, um Verkehrssünder zu erwischen. Das gilt insbesondere für Verstöße gegen die Geschwindigkeitsregeln.
Das Land legt großen Wert darauf, regelwidrig fahrende Verkehrsteilnehmer zu bestrafen, und hat dafür verschiedene Systeme eingeführt: von Abschnittskontrollen zur Messung der Durchschnittsgeschwindigkeit, die derzeit wieder abgeschafft werden, bis zu den neueren privaten Radarautos.
Fahrgemeinschaftsspuren in Frankreich im Visier
Neben der Geschwindigkeit richtet sich die Aufmerksamkeit nun auf Fahrer, die unberechtigt die in Frankreich als VR2+ bezeichneten Fahrstreifen für Fahrgemeinschaften benutzen. Als Fahrgemeinschaft gelten Fahrzeuge mit mindestens zwei Personen an Bord, Kinder eingeschlossen.
Wer allein unterwegs ist und eine solche, meist weniger stark befahrene Spur nutzt, kann künftig von einem neuen System automatisch erkannt und bestraft werden. Wie die französische Publikation L’Argus berichtet, handelt es sich dabei um das Fahrgemeinschaftsradar.
Was steckt hinter den Fahrgemeinschaftsradaren?
Anders als der Name vermuten lässt, sind diese Geräte technisch gesehen keine Radargeräte. Das gilt ebenso für die Anlagen zur Messung der Durchschnittsgeschwindigkeit.
Stattdessen handelt es sich um ein computergestütztes Videoaufzeichnungssystem mit Wärmebildkameras. Es kann die Zahl der Insassen eines Fahrzeugs ermitteln und gleichzeitig dessen Kennzeichen ablesen.
Zunächst werden die neuen Anlagen zwei Jahre lang getestet. Das Ministerium für den ökologischen Wandel hat dafür sechs Städte ausgewählt: Grenoble, Paris, Straßburg, Lyon, Rennes und Île-de-France.
Strafen und Hinweise für Fahrer
Bei einem Verstoß können Geldstrafen von bis zu 135 Euro verhängt werden. Vorerst hat man sich allerdings dafür entschieden, Fahrer lediglich zum Spurwechsel aufzufordern. Die Fahrgemeinschaftsradare sind dennoch bereits darauf ausgelegt, Verstöße automatisch zu ahnden.
Wie funktioniert das System?
Es gibt auch eine „gute Nachricht“: Die Systeme sind nur während der Stoßzeiten in Betrieb. Sobald das Verkehrsaufkommen besonders hoch ist, leuchtet über den Fahrgemeinschaftsspuren ein rautenförmiges Zeichen auf. Es zeigt an, dass die Spuren nun ausschließlich für diese Fahrzeuge freigegeben sind. Erst danach werden die neuen Anlagen eingeschaltet.
Ist das System aktiv und ein Fahrer allein unterwegs, prüft es zunächst, ob es sich um ein zugelassenes Fahrzeug handelt. Dazu zählen öffentliche Verkehrsmittel, Taxis, Einsatzfahrzeuge, Elektroautos und Elektromotorräder.
Trifft keine dieser Ausnahmen zu, erscheint auf einer elektronischen Anzeigetafel eine Nachricht für den Fahrer. Sie zeigt einen Teil des Kennzeichens und fordert ihn auf, die Fahrspur zu wechseln.
Quelle: L’Argus






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